Die klösterliche Profess (professio religiosa), ist im katholischen Ordensrecht das feierliche öffentliche und kirchenamtliche Versprechen, in einem Orden oder einer kirchlich approbierten Kongregation die Evangelischen Räte (Armut, Keuschheit/Ehelosigkeit und Gehorsam) zu befolgen.

Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php/Profess

Ein Ordensgelübde ist das öffentliche Versprechen in einer Ordensgemeinschaft, nach den evangelischen Räten und unter einem Oberen nach einer Ordensregel zu leben. Das Ablegen der Ordensgelübde wird auch als Profess (Profess von lat. professio, ‚Bekenntnis‘) bezeichnet, ein Ordensangehöriger, der die Gelübde abgelegt hat, als Professe.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordensgel%C3%BCbde

Professur (von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Professor

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