Dieser Beitrag ist als Addendum zu meinem Audiobuch „Die verlorene Geschichte der Tempelritter“ gedacht.

 

Am Freitag, dem 13. Oktober 1307, soll Philipp IV. von Frankreich die koordinierte Verhaftung der Templer angeordnet haben. Unter dem Vorwand von Häresie und Blasphemie zerschlug er nach offizieller Geschichtsschreibung den mächtigen Ritterorden, um sich dessen enorme finanzielle Ressourcen und Liegenschaften anzueignen und die uneingeschränkte königliche Macht gegenüber transregionalen Konkurrenten zu etablieren.

Philipp IV., Ölmalerei von Jean-Louis Bézard (1837)

 

 

Was wenige wissen und was in diesem Zusammenhang auch kaum erwähnt wird, ist, dass selbiger Philipp IV. von Frankreich etwas mehr als ein Jahr zuvor 1306 einen beispiellosen Schlag gegen die jüdische Bevölkerung in seinem Herrschaftsbereich ausführte. Am Morgen des 22. Juli wurden die Juden im gesamten Königreich gleichzeitig verhaftet, ihr Eigentum beschlagnahmt und ihre Forderungen für nichtig erklärt. Die Ausweisung der gesamten Gemeinschaft aus Frankreich diente primär der Entschuldung der königlichen Schatzkammer, die angeblich durch kostspielige Kriege in Flandern und eine verfehlte Finanzpolitik am Rande des Bankrotts stand. Die Krone trat dabei als alleiniger Erbe der eingezogenen Vermögenswerte auf, was den König schlagartig zum profitabelsten Gläubiger und gleichzeitig zum souveränen Herrscher über die ehemaligen Schuldverhältnisse machte.

Doch erst nach diesem Raubzug, etwas mehr als ein Jahr später, am 13. Oktober 1307, folgte ein zweiter großer Schlag, diesmal gegen einen der mächtigsten Akteure des europäischen Mittelalters. Dem mysteriösen Templerorden. Auf Befehl Philipps IV. wurden an einem einzigen Tag fast alle in Frankreich lebenden Templer verhaftet, darunter auch der Großmeister Jacques de Molay. Die Vorwürfe gegen den Orden wogen schwer und waren darauf ausgelegt, die moralische und rechtliche Vernichtung der Organisation zu garantieren.

Die Inquisition warf den Rittern Häresie, Blasphemie, Verrat und obszöne Riten vor. Hinter dieser religiös motivierten Anklage stand wiederum das massive finanzielle Interesse der französischen Krone an den immensen Ländereien, Bankhäusern und Schätzen des Ordens. Die Zerschlagung der Templer markierte das Ende eines überregionalen Machtfaktors und unterstrich den Anspruch des französischen Königtums auf ungeteilte Souveränität, wobei die systematische Anwendung von Folter während der Prozesse zur Erpressung von Geständnissen als Instrument der staatlichen Willkür diente. Doch nicht nur in Frankreich, auch in anderen Teilen Europas wurden Juden und Templer enteignet. Es erscheint selbst heute noch merkwürdig, dass es in der Macht des französischen Königs stand, auch weit entfernte Kontureien der Templer in anderen Ländern zur selben Zeit aufzulösen, so dass der ganze Templerorden auf einmal betroffen war.

Ein Templer küsst einen Kleriker auf das Gesäß, frz. Miniatur um 1350 aus Jacques de Longuyon: Les Voeux du Paon. Sodomie war einer der Anklagepunkte gegen die Templer.

Der russische Chronologiekritiker Anatoli Fomenko deutet die französische Judenvertreibung (1306) und das Templerverbot (1307) als historische Verdopplung. Beide Ereignisse sind für Fomenco in Wahrheit keine getrennten Episoden, sondern Projektionen ein und desselben gewaltsamen Akts einer zentralstaatlichen Konsolidierung. Die offizielle Historie dehnte diese identischen Machtkonfiskationen künstlich in der Zeitlinie, um eine längere, stabilere Ära vorzutäuschen, die in der Realität einer weitaus kompakteren, imperialen Umwälzung entsprach.

Eine kritische Analyse der Jahre 1306 und 1307 ohne den Fokus auf Fomenko, jedoch unter Einbeziehung der Thesen von Uwe Topper und Wilhelm Kammeier, rückt den Verdacht der totalen Fälschung und der rückwirkenden Konstruktion von Geschichte in den Mittelpunkt. Während die offizielle Geschichtsschreibung die Vertreibung der Juden (1306) und die Zerschlagung des Templerordens (1307) als isolierte, wenn auch aufeinanderfolgende Höhepunkte der Politik Philipps des Schönen darstellt, sehen Kammeier und Topper hier ein Muster, das eher auf eine Manipulation der Quellen durch spätere Kanzleien und Historiker hindeutet.

Wilhelm Kammeier (1889-1959), ein früher radikaler Vertreter der Hypothese, dass die gesamte mittelalterliche Urkundenlandschaft eine Erfindung der Renaissance-Historiker ist, sieht in diesen beiden Ereignissen ein klassisches Beispiel für die sogenannte Schreibtischgeschichte. Aus seiner Sicht sind die Berichte über die Vertreibung der Juden und auch der spektakuläre Prozess gegen die Templer keine dokumentierten Fakten, sondern literarische Konstruktionen. Sie dienen dazu, ein Bild eines starken Königs zu zeichnen, der sich gegen jüdische Finanziers und einflussreiche Orden durchsetzt.

Die faktenbasierte Kritik Kammeiers richtet sich darauf, dass die entsprechenden Dokumente oft erst Jahrhunderte später legitimiert wurden, um den Anspruch auf nationalstaatliche Kontinuität rückwirkend zu festigen. Die auffällige Parallele zwischen der Enteignung des jüdischen Kapitals und der Beschlagnahmung des Templervermögens fungiert hier als narratives Konstrukt, das die Rechtsgrundlage für den absoluten Machtanspruch der Krone und auch die Bedeutung des Papstes im Nachhinein legitimiert.

Uwe Topper ergänzt dies durch seine chronologiekritische Sicht auf die Zeitrechnung und die Überlieferung von Ereigniswolken. Für Topper ist das 14. Jahrhundert eine Ära, in der viele Begebenheiten verdoppelt oder in die Vergangenheit projiziert wurden. Kritisch betrachtet er hier die zeitliche Dichte. Innerhalb von weniger als zwei Jahren werden die beiden mächtigsten finanziellen und wirtschaftlichen Akteure des Abendlandes eliminiert. Topper deutet dies als eine typische Kompression von Erzählstoffen. In seinem Modell ist es kaum wahrscheinlich, dass zwei derart monumentale staatliche Eingriffe in derart kurzer Distanz mit derselben bürokratischen Effizienz durchgeführt wurden, ohne dass dies auf eine einheitliche, später verfasste Legende hindeutet. Die Ereignisse wirken wie eine Schablone, die auf verschiedene Gruppen angewendet wurde, um den Übergang vom Lehenswesen zur königlichen Zentralverwaltung zu dramatisieren.

Fomenco, Kammeier und Topper konstatieren, dass die akademische Fixierung auf die Daten 1306 und 1307 eine Illusion ist. Die Ähnlichkeit der Vorwürfe wie etwa Wucher, Ungehorsam gegenüber der Krone, häretische Umtriebe etc., unterstreichen den Verdacht, dass es sich um eine literarische Standardisierung handelt. Während die konventionelle Historie die Vertreibung der Juden und das Ende der Templer als zwei separate Kapitel lehrt, legen diese chronologiekritischen Ansätze nahe, dass man es mit einem nachträglich erfundenen Gründungsmythos des französischen Zentralstaats zu tun hat. Ereignisse bei denen historische Akteure wie Schachfiguren in einem Spiel bewegt wurden, welches selbst aber erst viel später erfunden wurde.

Die Dokumente sind demnach keine Zeugen der Zeit, sondern Instrumente einer späteren staatlichen und kirchlichen Identitätsstiftung, die durch die Auslöschung konkurrierender Machtzentren in der Erzählung ihren rechtlichen Status festigte. Dabei handelte es sich nicht nur um die Geschichte um die Entstehung einer französischen Zentralverwaltung, sondern auch darum, einem bislang in der Geschichte kaum erwähnen Papsttum eine politische Bedeutung zu verleihen.

Chronologiekritisch betrachtet wirken diese Ereignisse wie eine groß angelegte, weitgehend synchrone Säuberung der europäischen Märkte von einem jüdischen Kreditwesen, für dessen Existenz kaum Belege zu finden sind, um den Weg für eine neue Form der staatlichen oder städtisch-bürgerlichen Finanzkontrolle freizumachen. Die Häufung der Vertreibungen in einer Zeitspanne von nur etwa 20 Jahren (1290–1310) stützt die Annahme einer gesteuerten, systemischen Veränderung oder einer massiven chronologischen Schichtung.

Die Gemeinsamkeit dieser Ereignisse besteht darin, dass sie das goldene Mittelalter mitsamt der Brakteatenzeit beendeten. Es war der Anfang eines zuerst staatlichen und bald darauf privatisierten modernen Kreditwesens.

Mfg Chnopfloch